- Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
- Sitzungen: Pro Jahr finden ca. 4 bis 5 nichtöffentliche Sitzungen des Elternbeirates statt. Er soll bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von
allgemeiner Bedeutung sind, beratend mitwirken.
- Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amtes oder der Auflösung des
Elternbeirates.
- Ziel: Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule.
- Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind gesetzlich geregelt.
- Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.
- Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zur Schulleitung und den Lehrer*innen. Sie werden im Rahmen der Elternbeiratssitzungen über die aktuellen Themen an
der Schule informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen.